Sicherheits- & Gepäcksbestimmungen
Sicherheitskontrolle
Sicherheit hat höchste Priorität im Flugverkehr. Das Konzept der Luftfahrtsicherheit wurde mehrmals durch die Europäische Kommission und die nationalen Behörden novelliert.
Hier kann der Folder zur Sicherheit auf Österreichs Flughäfen heruntergeladen werden.
Vorgaben gemäß EU – Durchführungsverordnung 2015/1998
Diese Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission regelt unter anderem die Kontrollvorgaben für Passagierinnen und Passagiere und deren Handgepäck, mitreisenden Tieren sowie für Frachtraumgepäck.
Passagierinnen und Passagiere und mitreisende Tiere müssen, bevor sie in Sicherheitsbereiche (GATE, Duty Free) gelangen, einer Sicherheitskontrolle zugeführt werden. Bei dieser Sicherheitskontrolle werden Passagierin und Passagier und das Handgepäck, sowie mitreisende Tiere auf verbotene Gegenstände kontrolliert.
Sicherheitskontrolle bei Herzschrittmachern & Implantaten
Bitte informieren Sie die Mitarbeitenden der Sicherheitskontrolle, wenn Sie Träger eines Herzschrittmachers bzw. Nervenschrittmacher sind, in diesem Fall dürfen Sie NICHT die Metalldetektorschleuse durchschreiten, sondern werden einer händischen Kontrolle durch Abtasten + Schuhkontrolle unterzogen. Passagierinnen und Passagiere mit Implantaten, wie künstliche Hüfte oder Knie, werden nach Durchschreiten der Metalldetektorschleuse (löst immer einen Alarm aus) der händischen Kontrolle durch Abtasten + Schuhkontrolle zugeführt.

Hier können Sie die Informationen zu den erweiterten Sicherheitskontrollen herunterladen.
Seit 1. September 2015 gelten an allen europäischen – und somit auch an österreichischen – Verkehrsflughäfen erweiterte Sicherheitsvorschriften zur Sprengstoffkontrolle.
Dabei können Passagierinnen und Passagiere sowie ihr Handgepäck stichprobenartig mittels spezieller Teststreifen auf Sprengstoffspuren überprüft werden.
Handgepäck und mitgeführte Gegenstände müssen der Röntgenkontrolle unterzogen werden.
Elektronische Geräte wie Laptops und Tablets, Flüssigkeiten in Behältnissen von maximal 100 ml (transportiert in einem wieder verschließbaren, transparenten 1-Liter-Beutel), Babynahrung, Spezialnahrung sowie Medikamente sind separat vom Handgepäck dem Sicherheitspersonal vorzuzeigen.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die aktuellen Sicherheitsbestimmungen und die Liste verbotener Gegenstände im Handgepäck. Diese Liste ist beispielhaft – auch ähnliche Gegenstände, die Verletzungen verursachen oder zur Beschädigung des Flugzeugs eingesetzt werden könnten, sind im Handgepäck nicht erlaubt.
Flüssigkeitsbestimmungen
Unter Flüssigkeiten sind „Flüssigkeiten, Aerosole und Gele“, darunter fallen auch Körperpflegeprodukte wie Zahnpasten, Cremen, Lotionen, Haarsprays, Rasierschaum, Parfüm usw., aber auch diverse Lebensmittel, wie zB: Marmeladen, Honig, Weichkäse zu verstehen.
Pro Fluggast dürfen Flüssigkeiten in Behältnissen bis maximal 100 Milli-Liter Fassungsvermögen, die in einen durchsichtigen, wieder verschließbaren Ein-Liter-Plastikbeutel passen, sodass dieser noch leicht geschlossen werden kann, mitgenommen werden!
Weiterhin dürfen Medikamente und Diätnahrung wie Babynahrung, die für die Dauer der Reise benötigt werden, mitgenommen werden. Für diese Produkte muss die Authentizität nachgewiesen werden (zB: Altersnachweis Kind bis maximal zwei Jahre, oder ärztl. Bestätigung oder Rezept für Medikamente oder Diätnahrung). Medikamente, Diät- oder Babynahrung in Behältnissen größer als 100 ml werden zusätzlich technisch kontrolliert.
Duty-Free-Einkäufe von Passagierinnen und Passagieren für weltweit im Duty Free oder an Bord eines Luftfahrzeugs gekaufte Ware müssen in einem unversehrt verpackten manipulationssicheren Beutel transportiert und separiert bei der Kontrolle vorgelegt werden. Im Beutel muss ein hinreichender Nachweis des Kaufs in einem Duty Free-Shop oder an Bord eines Luftfahrzeuges sichtbar verpackt sein.

Sicherheitskontrollen für Tiere
Das BM.I hat auf nationaler Ebene, aufbauend auf die EU – VO 2015/1998 in der Entscheidung gem. § 4 (1) LSG den Punkt 4.1.1.6 für die Österreichischen Verkehrsflughäfen verbindlich umgesetzt.
Falls kleine Tiere in einer Transportbox von Passagierinnen und Passagieren in der Passagierkabine mitgeführt werden dürfen, müssen Sicherheitsauflagen erfüllt werden. Um das Bedrohungspotential durch implantierte Gegenstände auszuschließen, müssen seit 01. März 2015 auch Tiere gescannt werden. Als Alternativvariante wurde diese Vorschrift im Sinne von Passagierinnen und Passagiere für Tiere angepasst.
Der Flughafen Innsbruck stellt einen eigenen „Tiermetalldetektorbogen“ für eine schonende Kontrolle für Tiere zur Verfügung. Der Torbogen funktioniert (wie bei den Personenkontrollen für Passagierinnen und Passagiere) mit Magnetwellen mit spezieller Kalibrierung für Tiere. Das bedeutet, würde das Tier Metall mitführen erkennt das der Detektor. Löst der Detektor einen Alarm aus, so muss das Tier in entsprechenden Transportbehältnissen gescannt werden!

Verbotene Gegenstände
Auch im Aufgegebenen Gepäck reglementiert die Europäische Kommission die Mitnahme diverse Gegenstände, die unter bestimmten Verhältnissen (z.B.: Druck-, Temperatur- oder Höhenunterschied) schwere Schäden an Luftfahrzeugen verursachen können. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die Sicherheitsbestimmungen für Verbotene Gegenstände für aufgegebenes Gepäck. Die Liste der Verbotenen Gegenstände stellt eine beispielhafte Aufzählung dar.
Die nachfolgend aufgeführten Gegenstände dürfen von Fluggästen nicht im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden:
Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze, die in der Lage sind, schwere Verletzungen
hervorzurufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs zu gefährden, einschließlich:
- Munition,
- Sprengkapseln,
- Detonatoren und Zünder,
- Minen, Granaten oder andere militärische Sprengkörper,
- Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse,
- Rauchkanister und Rauchpatronen,
- Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoffe