Nachweis zur Inanspruchnahme des Parkangebots

Vergünstigte Parkkonditionen können nur in Anspruch genommen werden, wenn die dafür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind. Voraussetzung ist, dass Sie als Reisebüroagent tätig sind und die gebuchte Reise selbst antreten. Zum Nachweis laden Sie bitte Ihre Buchungsbestätigung über das untenstehende Formular hoch.

Ihre Buchungsbestätigung wird ausschließlich für den Zweck verwendet, Ihre Anspruchsberechtigung zu prüfen. Wir werden die vorgelegten Nachweise unverzüglich nach Prüfung Ihrer Anspruchsberechtigung löschen, wobei wir diese im Falle fehlender Anspruchsberechtigung zur Beantwortung etwaiger Rückfragen Ihrerseits für die Dauer von 14 Tagen, längstens jedoch bis zum Ihrerseits bekanntgegebenen Reisebeginn, evident halten. Sollten Sie uns Ihre Legitimationsurkunden nicht hochladen, können wir Ihnen die vergünstigten Parkkonditionen leider nicht gewähren.

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Ihre Daten werden gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Wir speichern und verarbeiten die Daten nur soweit und solange es die Bearbeitung Ihres Anliegens erfordert. Die Datenverarbeitung gründet sich auf die Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung bzw. Geschäftsanbahnung).